Das BVerwG hat in seinem neuesten Urteil zum Berliner Flughafenausbau in Schönefeld nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt. Es bestätigt damit den begrenzten Schutz vor Fluglärm. Der Eindruck bleibt, dass das Gericht seinem für den deutschen Rechtskreis traditionellen begrenzten Interesse an Schutzgrundrechten und ihrer Wirksamkeit treu bleibt, kommentiert Felix Ekardt.
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