Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich bei der Genehmigungsbehörde für den Flughafen Leipzig-Halle, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, dafür einzusetzen, · dass zum Schutz der Bevölkerung gegen unzumutbaren Fluglärm, in der Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr nur Luftfahrzeuge starten und landen, die in der sogenannten „Bonusliste für startende und landende Flugzeuge“des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verzeichnet sind.
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