Am Montag, dem 03. Mai 2010, haben Musterkläger des Fördervereins für Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (FLUG e. V.) fristgerecht eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Die Rechtsvertretung erfolgt durch die Kanzlei Wolfram Günther aus Leipzig, die sich auf Verwaltungs- und Umweltrecht spezialisiert und u. a. erfolgreiche Klagen für den Leipziger Umweltbund „Ökolöwe“ geführt hat.
Die Beschwerde stellt die letzte Möglichkeit dar, das überbordende Nachtflugaufkommen am Flughafen Leipzig/Halle gerichtlich zu beschränken und damit die Gesundheit aller Flughafenanwohner durch aktive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen. Notwendig geworden war dieser Schritt, weil der nationale Klageweg mit der Zurückweisung der Beschwerden der Musterkläger vor dem Bundesverfassungsgericht am 04. November 2009 ausgeschöpft worden war.
Der Verfassungsbeschwerde waren zwei Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voraus gegangen. Die erste Klage war mit der gerichtlichen Festlegung einer Überprüfung der Notwendigkeit von Nachtflügen, die nicht der Expressfrachtbeförderung dienen, teilweise erfolgreich. Die zweite Klage, die diesen Teilerfolg durch tatsächliche Einschränkung nicht notwendiger Nachtflüge sichern sollte, wurde durch den Senat unter dem Vorsitz von Richter Paetow komplett abgewiesen. Diese Entscheidung löste damals, im Juli 2008, tiefes Unverständnis bei Musterklägern, Prozessbeobachtern und Presse aus, stand doch das Urteil in offenkundigem Widerspruch zum Verlauf der vorangegangenen mündlichen Verhandlung.
Die Beschwerde vor dem EGMR greift nun die guten Argumente der Kläger auf, die in Leipzig und in Karlsruhe unzumutbare Risiken für ihre Gesundheit geltend gemacht hatten. Inzwischen liegen neue, in Fachkreisen völlig unumstrittene Studien zur gesundheitlichen Wirkung von Nachtfluglärm vor, die durch den Epidemiologen Prof. Eberhard Greiser u. a. im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet wurden. Diese neuen Studien beweisen, dass bei der Abwägung zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz von ca. 75.000 Fluglärmbetroffenen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen andererseits die deutschen Gerichte die Interessen der Luftfahrtlobby eindeutig überbewertet haben. Dies ist auch nicht verwunderlich, da der angegriffene, grob fehlerhafte Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle von einer Behörde erarbeitet wurde, die dem Hauptgesellschafter des Flughafens, nämlich dem Freistaat Sachsen, angehört. Der daraus entstandene Interessenkonflikt konnte durch die nationalen Gerichte aus nachvollziehbaren Gründen nicht objektiv bewertet werden. Der aus dieser Konstellation erwachsende vorauseilende Gehorsam der Planungsbehörde führte dazu, dass es, wie ein aktuelles Fachgutachten beweist, für zumutbar gehalten wird, wenn jeder vom Fluglärm Betroffene in zwei von drei Nächten mindestens einmal durch Fluglärm geweckt wird – und das trotz des angeblich besten Schallschutzprogramms in Europa!
Wir sind überzeugt, dass die universellen Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtscharta verankert sind, schwerer wiegen als die nur den nationalen Egoismen folgenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Konzerne.
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IG
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Quelle:
IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.