Leipzig, 15.10.2007
Ihre E-Mail vom 21.09.2007
Sehr geehrter Herr M. ,
Ihre E-Mail vom 21.09.2007 ist am Flughafen Leipzig/Halle, in der Sst. Lärm/Umweltschutz, eingegangen.
Die in Ihrer E-Mail gestellter Frage, der Ortsteil Pönitz Überflogen wird, möchten ich wie folgt beantworten:
Zur besser Übersicht füge ich Ihnen eine Karte mit dem neuen An- und Abfahrtskonzept des seit 01.07.07 gültigen Parallelbahnsystems am Flughafen Leipzig/Halle bei. Weiterhin erhalten Sie anbei ein Lärmschutzbroschüre des Flughafens Leipzig/Halle, in dem Sie die Ausdehnung und die Lage des lt. Planfeststellungsbeschluss zum Ausbauvorhaben Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.04 festgesetzten Nachtschutzgebiet erkennen.
Auf der Karte mit den Abflugrouten ersehen Sie, das die Flugzeuge bei Oststart (es wird immer gegen den Wind gestartet, im Jahr herrscht im Raum Leipzig ca. 30% Ostwind)von der Start- und Landebahn Süd eine Route benutzen, deren Ideallinie über den Bereich Göbschelwitz, Hohenheida und Gottscheina verläuft. Es muss aber darauf hingewiesen werden, das diese Ideallinie mit einem Flugerwartungsgebiet versehen ist, welches ein Breite von ca. 10km haben kann, in dem ein Flugzeug sich auf Grund der Verschiedenartigkeit der Antriebssysteme, der Beladung, der Witterung bewegen kann, ohne das es zu einem Verstoß Luftfahrtsgesetz kommt.
Für Ihren Standort bedeutet das, dass bei Abflug in Richtung Ost der Ort Pönitz beim Start übeflogen werden kann.
Bei Landung verhält es sich etwas anders. Am Flughafen Leipzig/Halle werden in der Regel prinzipiell instrumentengeführte Anflüge durchgeführt, wobei die Deutsche Flugsicherung in der Nacht, d.h. in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Einhaltung dieser Flüge auf 20km auf der Grundanfluglinie kontrolliert. Das bedeutet. die Flugzeuge sind nördlich von Taucha, in dem Bereich Gottscheina und Jesewitz, bereits auf der Anfluggrundlinie. Dieses Instrumentarium wurde durch die planfestzustellende Behörde, de Regierungpräsidium Leipzig, festgelegt, um das recht schmale und auslaufende Nachtschutzgebiet einzuhalten.
Tagsüber, wo die Grenzwerte anders gelagert sind (ein Tagesschutzgebiet befindet sich nur im Nahbereich des Flughafens Leipzig/Halle), ist ein Einfliegen in kürzeren Bereichen möglich. Es kann also von Norden und Süden bis in den Raum Podelwitz in diese Grundfluglinie eingeflogen werden. Dabei kann der Ortsteil Pönitz von Süden her überflogen werden. Die Anflüge über Pönitz werden in Höhen von 700m auftreten.
Die Verschiedenartigkeit der An- und Abflugsrouten wurden in die Berechnung des Nachtschutzgebietes mit berücksichtigt werden aber trotzdem sind die Kriterien zur Festsetzung des Nachtschutzgebietes an Grenzverläufen gebunden. Die Belastung reicht demzufolge nicht aus, dass der Ort Pönitz mit in dieses Nachtschutzgebiet einbezogen wird. Zur Kontrolle dieser theoretischen Berechnung, die auf ein Prognoseszenario 2015 beruht, hat das Regierungspräsidium Leipzig umfangreiche Maßnahmen getroffen. der Flughafen Leipzig/Halle muss 10 stationäre Fluglärmmessstellen in dem Umfeld des Flughafens aufbauen. Diese wurden von der am Flughafen Leipzig/Halle ansässigen Fluglärmkomission, in den auch Bürgervertreter Ihre Bereiches mit anwesend sind, festgesetzt und kontrolliert.
Weiterhin ist eine kontinuirliche Nachberechnung des planfestgestellten Nachtschutzgebietes mit tatsächlich geflogenen Flugzeugtypen und -routen vorgesehen. Falls sich Änderungen ergeben, muss das Nachtschutzgebiet angepasst werden.
Laut Planfeststellungsbeschluss gibt es noch eine weitere Alternative für Bürger, die sich außerhalb des Nachtschutzgebietes befinden, aber auf Grund des störenden Fluglärms passive Schallschutzmaßnahmen fordern:
Bürger, die außerhalb dieses Schutzgebietes liegen, haben auch ein Anrecht auf passiven Schallschutz, müssen aber den Nachweis durch ein autorisiertes Ingenieursbüro erbringen. Wenn der Fall nachweist, das diese Belastungen zu hoch ist, muss der Flughafen Leipzig/Halle die Kosten der Messung sowie die Kosten des passiven Schallschutzes tragen.
Es ist bereits durch die genannten Maßnahmen der stationären Messungen sowie der jährlichen Berechnungen abgesichert, dass eine ständige Kontrolle über die Ausdehnung des Schutzgebietes erfolgt.
Ich hoffe Ihnen den Sachverstand etwas erläutert zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Ltr. Sst. Lärm-/ Umweltschutz
Semrau
|